Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sämtliche Angebote der Firma Schatz GmbH richten sich nicht an Verbraucher sondern ausschließlich an Gewerbliche Kunden aus den Bereichen Landwirtschaft – Handel – Gewerbe – Industrie – Medizin -Schulen – Kommunen -öffentliche Einrichtungen in Österreich – Deutschland (andere EU Länder auf Anfrage) Alle Informationen erfolgen vorbehaltlich technischer Änderungen ohne Gewähr für Vollständigkeit-Aktualität-Richtigkeit. Preisänderungen, Sortimentsstraffung behalten wir uns vor. Optische Abweichungen von Geräten sowie technische Weiterentwicklung sind ohne Vormeldung möglich. Satz und Druckfehler sowie Irrtümer vorbehalten. Es gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma Schatz GmbH folgende Geschäftsbedingungen. Es gilt Österreichisches Recht sowie wird als Gerichtstand 6020 Innsbruck vereinbart.

1.Allgemein

Es gilt das Recht der Republik Österreich, in der jeweils gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsfälle der Firma Schatz GmbH. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch einen Zeichnungsberechtigten der Firma Schatz GmbH. schriftlich bestätigt wurden. Für die Wirksamkeit dieser AGB genügt im Übrigen auch der Verweis auf sie und ihre Bekanntmachung (Internet ) auf e-mail Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Firmenpapieren, Einkaufs-oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Gelieferte Ware ist bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Firma Schatz GmbH. Es wird vereinbart das die Schatz GmbH. befugt ist, die nicht vollständig bezahlte Ware diese von der Firma Schatz Gmbh geliefert wurde ohne weiterer Zustimmung des Kunden abgeholt werden kann.

2. Angebote-Auftragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 5 Tagen den Auftrag widerruft. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer gesondert anerkannt werden. Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die zu Angeboten gehörenden Unterlagen und ausgeführten Details wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben etc.sind,soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur annähernd maßgebend. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die Fa.Schatz GmbH. das Eigentums-und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Kataloge-Internet-Angebot

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

Aktionspreise in unseren Webshop können nicht als Listenpreise angesehen werden. Die

4. Gefahrenübergang / Transport

Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen wie folgt:

  1. a) bei Verkauf „ab Lager/Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.
  2. b) Bei Versand geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware den Einflussbereich des Verkäufers verlässt.

Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft. Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Achtung !! Bei Transportschäden muß umgehend innerhalb von 3 Tagen eine Schadensmeldung durch den Kunden an den Spediteur oder an uns ergehen. Der Kunde muss unsere Lieferung bei Ankunft unverzüglich unter Einbeziehung des Transporteurs auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Sachverhaltsmeldung des Spediteurs oder eine eigene, von einem Zeugen zu bestätigende Schadensschilderung unterrichten. Offensichtliche Mängel der Ware sind nach Eingang der Lieferung sofort schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ein Recht des Kunden auf Wandelung oder Minderung ist nur bei Fehlschlagen der

Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben.Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen

5. Preis / Lieferzeiten

Lieferzeiten nach Vereinbarung

 

6. Zahlung

Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen per Vorauskasse /Barzahlung /Nachnahme abzugsfrei zur Zahlung fällig.Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p. a. verrechnen; weiteres ist der Käufer ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen und bei Abholung auszuhändigen. Ist der Kunde Unternehmer ist er zur Schriftlichen Mängelrüge verpflichtet.

7. Gewährleistung

Reisekosten-Liefer-Transportkosten sind kein Bestandteil der Gewährleistung. Sendungen müssen Frachtfrei für die Fa. Schatz GmbH sein. Etwaige Transport kosten werden den Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt. Die Fehlerbehebung bleibt dem Verkäufer überlassen. Eingriffe durch dritte (Fremdfirmen) dürfen nur durch Beauftragung der Firma Schatz GmbH. bestellt werden. Bei Eingriff von nicht Autorisierte Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch zur Gänze. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung Schatz GmbH Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernimmt der Verkäufer keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist, auch nicht für die Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegen. Fehler durch Unsachgemäße Handhabung – Programmierung werden in Rechnung gestellt Achtung! Keine Gewährleistung für Akku, Batterien, Netzgeräte, Thermoleisten, Bonrollen, Etiketten.

Im Gewährleistungsfall:

Bring in Versandkostenfrei zu Schatz GMBH 6020 Innsbruck Schützenstrasse 10

 

8.Haftung

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer keine Regressforderungen nach dem Produkthaftungsgesetz zu leisten hat. Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, nicht eingetretene Ersparnisse, Gewinnentgang, Personenschäden, Steuerrecht, RkSV Verordnung, Speicherung von Daten lt. RKSV Verordnung, mittelbare Schäden etc. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern kein gänzlicher Haftungsausschluss des Verkäufers Anwendung findet, ist jegliche Haftung des Verkäufers mit der Höhe der Auftragssumme, jedoch jedenfalls mit dem Maximalbetrag von EUR 1000,– begrenzt. Jegliche Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Erlöschen, sofern sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt wurden, innerhalb von zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Festgehalten wird, dass der Kaufgegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund von Zulassungsvorschriften , Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – und sonstige Hinweise diese im Zuge der Einweisung oder aus den Handbüchern vorgeben sind erwartet werden kann.

 

9. Gerichtsstand anwendbares Recht, Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige Österreichische Gericht A- 6020 Innsbruck. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

 

10.

Vertragssprache ist Deutsch. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog und die Einladung an den Kunden zur Anbotstellung dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kauf kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

Sämtliche Angebote der Firma Schatz GmbH richten sich nicht an Verbraucher sondern ausschließlich an Gewerbliche Kunden aus den Bereichen Landwirtschaft – Handel – Gewerbe – Industrie